Kostengünstig online unterschreiben mit dem neuen Personalausweis
Seit der Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 ist es möglich, eine „qualifizierte elektronische Signatur“ (QES) auf den Ausweis zu laden. Diese Funktion wird nun um die temporäre QES erweitert. Ist im konkreten Antragsfall eine QES nötig, lässt sie sich innerhalb weniger Minuten beantragen und nutzen. Die Kosten hierfür trägt künftig sogar in vielen Fällen der Dienstleistungsanbieter. In der Online-Antragstellung kann der Anwender mit dieser Signatur Dokumente und Formulare mit Schrifterfordernis rechtsverbindlich unterzeichnen. Komplette Verfahren für die Aufnahme oder Änderung eines Gewerbes lassen sich so online abwickeln. Der Antragsteller erspart sich damit einen hohen Aufwand und verkürzt die Bearbeitungszeit für seinen Gewerbeantrag. SAP hat auf der CeBIT 2011 gemeinsam mit dem Land Hessen und der Bundesdruckerei einen funktionsfähigen Prototypen gezeigt.
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Online unterzeichnen


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